Der dritte Bereich des ADA-Scheins befasst sich mit den gesetzlichen Leitplanken, innerhalb derer die Berufsausbildung in Deutschland stattfindet.

1. Das Duale System

Die Ausbildung erfolgt an zwei Lernorten:

2. Zentrale Rechtsquellen

Die Ausbildung ist durch eine Vielzahl von Gesetzen geregelt, wobei eine klare Hierarchie besteht:

  1. Grundgesetz: Die Basis aller Rechte.
  2. Berufsbildungsgesetz (BBiG): Die wichtigste Fachgrundlage (seit 1969/2005). Es regelt u.a. den Ausbildungsvertrag, die Eignung von Betrieben und Ausbildern sowie das Prüfungswesen.
  3. Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG): Schützt Auszubildende unter 18 Jahren (Arbeitszeit, Pausen, Nachtarbeitsverbot, gefährliche Arbeiten).
  4. Handwerksordnung (HwO): Relevant für handwerkliche Berufe.
  5. Ausbildungsordnung: Bundeseinheitliche Rechtsverordnung für jeden anerkannten Beruf (Berufsbild, Ausbildungsrahmenplan, Prüfungsanforderungen).
  6. Weitere: Betriebsverfassungsgesetz, Kündigungsschutzgesetz, Mutterschutzgesetz, Arbeitszeitgesetz.

3. Eignung von Ausbilder und Betrieb

Nicht jeder darf einfach ausbilden. Es müssen Voraussetzungen erfüllt sein:

4. Der Ausbildungsvertrag

Der Vertrag ist ein privatrechtlicher Vertrag, der vor Beginn der Ausbildung schriftlich niedergelegt werden muss. Er enthält:

5. Beendigung und Kündigung